Bereits mit den „Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ hat die SPD-Fraktion des Bundestages ihre Vorschläge zur Verbesserung des Urheberrechts in Deutschland formuliert.
Wir Jusos im Landkreis Diepholz stimmen diesem Thesenpapier zu, wollen aber mit unseren Forderungen in Form von Konkretisierungen und Ergänzungen ebenfalls etwas dazu beitragen.
Vorangestelltes Ziel für ein neues Urheberrecht war für uns, neben eines notwendig formal-juristisch sauber gestalteten neuen Gesetzes, vor allem auch mit einer solchen Reform Verständlichkeit einhergehend mit Akzeptanz in der breiten Bevölkerung zu schaffen.

Weitere Maßnahmen zur Reform des Urheberrechts:

Um diese Punkte sollte nach unserer Auffassung das Thesenpapier der SPD-Fraktion konkretisiert und ergänzt werden:

1. Das Urheberrecht muss so ausgestaltet werden, dass insbesondere grundrechtlich geschützte Positionen wie die Allgemeine Handlungsfreiheit, Informationelle Selbstbestimmung, Eigentum und Arbeit möglichst angemessen und effektiv garantiert werden können. Nur unter dieser Prämisse kann ein neues Urheberrecht in der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung Bestand haben.

2. Die exzessiv betriebene Abmahn-Industrie durch Anwälte und Inkasso-Unternehmen ist zu stoppen. Nach Vorbild des Gesetzes zum Unlauteren Wettbewerb sollten Einzelpersonen nicht mehr ohne Weiteres klagen dürfen. Vielmehr sollte dies nur staatlich autorisierten Verbänden möglich sein.

3. In Fällen einer Abmahnung darf es nicht mehr per se zu astronomisch hohen Schadensersatzforderungen kommen. Die heute gesetzlich bestehende, aber undeutliche Unterscheidung zwischen erheblicher und unerheblicher Urheberrechtsverletzung muss präziser gefasst werden.

4. Zum Schutze Minderjähriger im Umgang mit dem Urheberrecht im Internet muss von staatlicher Seite mehr Aufklärung betrieben werden. In Ansehung der großen Bedeutung des Internets im täglichen Leben ist auch die Möglichkeit bereits früh ansetzender schulischer Bildungsmaßnahmen allgemein zum Verhalten im Internet zumindest zu prüfen.

5. Ebenfalls in Betracht gezogenen werden sollte ein nicht lediglich vom Schutzrecht des Urhebers, sondern vom Bildungsinteresse der Öffentlichkeit betrachtendes Urheberrecht. So könnten Werke, die etwa eine hohe Bedeutung für die öffentliche Bildung oder für die Wissenschaft haben, mit weniger restriktiven Gesetzen für Nutzer wie Schüler und Wissenschaftler zugänglich und verwendbar gemacht werden.

6. Ein über die staatlichen Grenzen hinausgehendes einheitliches Urheberrecht ist notwendig, um der Globalität des Urheberrechts, insbesondere im Internet, Rechnung zu tragen. Daher müssen Anstrengungen unternommen werden, um ein internationales völkerrechtliches Abkommen zum Urheberrecht zu etablieren. Aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens ist vorab bzw. parallel auch eine Verordnung oder Richtlinie innerhalb der EU zu erstreben.