Die Regierungskoalition und die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen sollen sich dafür einsetzen, dass umweltrechtliche Kodifizierungen in einem bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuch (UGB) zusammengefasst werden.

Begründung:

Ziel eines Umweltgesetzbuchs ist es, das Umweltrecht systematisch zusammenzufassen, neu zu ordnen, zu vereinfachen und zu modernisieren. Die Jusos des Unterbezirks Diepholz setzen sich für ein solches UGB ein, das einen Mehrwert für den Umweltschutz bringt.

Bislang ist das deutsche Umweltrecht in einzelnen Fachgesetzen geregelt. Dabei steht jeweils der Schutz einzelner Umweltgüter im Vordergrund. Etwa: Luft, Wasser, Boden, Natur. Zudem war es dem Bund im Wasser- und Naturschutzrecht nach dem Grundgesetz bisher nur möglich, Rahmenvorschriften zu erlassen. Die Einzelheiten regelten dagegen die Bundesländer. Dadurch entstand eine erhebliche Zersplitterung des Rechts. Durch die Föderalismusreform sind die Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes im Umweltrecht erweitert worden. Aufgrund der umweltrechtlichen Herausforderungen, die territorial derart separiert schwierig zu meistern sind, ist die weiter vorhandene Aufgliederung bezüglich der Bundesländer überholt und sollte bundeseinheitlich geregelt werden.

Ein UGB muss dabei einen integrierten Ansatz verfolgen, indem es alle Umweltgüter mit einbezieht. Werden Maßnahmen ergriffen, um einzelne Umweltgüter zu schützen, muss auch berücksichtigt werden, wie dies auf andere Umweltbereiche wirkt. Dieser Ansatz entspricht modernen fachlichen Erkenntnissen. Danach ist die Umwelt ein komplexes ökologisches Gefüge. Entsprechend ist sie in ihrer Gesamtheit zu schützen. Ein harmonisiertes Umweltrecht könnte die Umsetzung europäischen Umweltrechts in Deutschland wesentlich erleichtern und hinsichtlich einer schnellen Umsetzung und der Effektivität zu entscheidenden Fortschritten führen. Ebenso könnte sich die Rechtsanwendung, etwa im Hinblick auf Genehmigungsverfahren, vereinfachen und so Bürokratie abgebaut werden.

Die Zusammenführung der Umweltgesetze in ein einheitliches Umweltgesetzbuch war bereits im Koalitionsvertrag von 2005 zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart worden. 2008 fanden Anhörungen der Bundesländer und der Verbände zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums statt. Sigmar Gabriel als damaliger Bundesumweltminister erklärte die Einführung Umweltgesetzbuches für gescheitert. Als Grund nannte er den Widerstand der Bayerischen Landesregierung bzw. der CSU.

Aufgrund der sozialdemokratischen Regierungsbeteiligung und der weiter steigenden Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes erscheint ein neuer Anlauf zur Umsetzung eines UGB geboten.

Beschlossen auf der Unterbezirkskonferenz am 26. Februar 2015.