Die Regierungskoalition und die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen sollen sich dafür einsetzen, dass ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden soll.

Begründung:

Oftmals genügen schon Angaben über das Äußere, den Namen, das Geschlecht, das Alter oder auch die Herkunft einer Person aus, um diese bereits im ersten Schritt eines Bewerbungsverfahrens für einen Beruf – also noch vor einer Einladung zu persönlichen Gesprächen - abzulehnen. Dabei sollte für arbeitgebende Institutionen - sowohl für staatliche als auch private – die Qualifikation einer Bewerberin und eines Bewerbers Priorität haben. Nichtsdestotrotz wird dieses Kriterium aufgrund meist tiefsitzender und unterschwelliger Vorurteile unterlaufen und das Bewerbungsverfahren aufgrund der persönlichen Angaben vorzeitig abgebrochen. Zwar ist in vielen Fällen den Personalbeauftragten und den weiteren am Bewerbungsprozess beteiligten Personen nicht pauschal ein Vorwurf zu machen, da diesen die Ressentiments oftmals nicht bewusst sind, jedoch bedarf es nach Auffassung des SPD-Unterbezirks Diepholz an Maßnahmen gegen mögliche Diskriminierungen jeder Art bei Bewerbungen. Daher schlagen wir die Umsetzung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens für Arbeitsuchende und angehende Auszubildende durch die Aufnahme eins entsprechenden zusätzlichen gesetzlichen Regelwerks in das AGG vor.

Eine solche Reform stellt einen wichtigen und entscheidenden Schritt dafür dar, mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt mit Hilfe eines Verfahrens sicherzustellen. Dabei sollen Name, Alter, Herkunft, Geschlecht, Aussehen und Familienstand den Personalbeauftragten zunächst anonym bleiben, um im ersten Stadium der Bewerbungen eine rein sachliche Betrachtung nach berufsspezifischen Qualifikationen zu garantieren. Hierbei ist deutlich herauszustellen, dass diese Anonymisierung nur bei der ersten Sichtung der Bewerbungen stattfinden soll und die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber bei deren Aufnahme in eine engere Auswahl, welche insbesondere mit persönlichen Gesprächen verbunden sein wird, den Entscheidungsträgern selbstverständlich bekannt gegeben werden. Denn mit dieser Reform des AGG soll im Kern gerade das Kennenlernen mit den Bewerberinnen und Bewerbern für Arbeitgeber nicht verwehrt, sondern vielmehr fairer eröffnet werden. Eine solche Vorgehensweise wäre nach Ansicht des SPD-Unterbezirks Diepholz nicht nur gerechter, sondern würde auch die Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus allen Gesellschaftsschichten für sich zu gewinnen. Die Reform würde insbesondere der und dem Einzelnen eine faire Berufslaufbahn ermöglichen, ihre/seine Talente angemessen berücksichtigen und letztlich zu mehr Aufstiegschancen führen. Schließlich wäre eine solche Reform auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wegen des akuten Fachkräftemangels ebenso angezeigt wie aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten.

Beschlossen auf der Unterbezirkskonferenz am 26. Februar 2015.