Die Unterbezirkskonferenz der Jusos Diepholz möge folgenden Antrag beschließen:

Die Sozialdemokratische Partei in Niedersachsen setzt sich für ein Gesetz über die Arbeitskammer im Land Niedersachsen ein, in dem eine öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Vorbild Bremens festgeschrieben ist.

Der Arbeitskammer sollen alle abhängig Beschäftigten mit Ausnahme der Beamten, alle zur Ausbildung Beschäftigten und alle Arbeitslosen in Niedersachsen angehören. Ab einer festzulegenden Grenze (z. B. 450 €) ist ein monatlicher Beitrag von 0,15 % des Bruttolohns zu entrichten, der von den Arbeitgebern an die Finanzämter abgeführt wird. Dafür erhalten die Mitglieder und die Personal- und Betriebsräte umfangreiche Beratung (z. B. für die Mitglieder in den Bereichen Verbraucherschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Bildung usw. und für die Vertretungen in den Bereichen Mitbestimmung, Personalentwicklung, Gesundheit im Betrieb, Arbeitsschutz, Datenschutz usw.) und das Parlament, die Regierung und die Kommunen erhalten einen festen Ansprechpartner, der zu wichtigen Themen Stellung nehmen und beraten kann. Das höchste Selbstverwaltungsorgan ist die von den Mitgliedern gewählte Vertreterversammlung.

Begründung:

Die Arbeitswelt verändert sich stark, sodass Mitarbeitern immer mehr Flexibilität – unter oft schlechten Bedingungen – abverlangt wird. Doch gerade in dieser Situation ist die Tarifbindung rückläufig: Während 2003 51 % der Betriebe ohne Tarifbindung waren, waren es 2013 schon 65 %. Der Anteil der Beschäftigten ohne Tarifbindung ist in dieser Zeit von 26 % auf 40 % gestiegen (Forschungsstelle Firmenpanel (2014)).

In einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung (Höningsberger (2014)), die sich mit der Schaffung einer Arbeitskammer für Brandenburg befasst, stellt Herbert Hönigsberger heraus, dass die Arbeitnehmer einem Informationsdefizit unterworfen sind, da allein schon die Rechtsmaterie auf 12 Sozialgesetzbücher und das zersplitterte Arbeitsrecht verteilt ist. Dieser Überforderung muss durch Information und Beratung begegnet werden.

Da aber dieses Informationsdefizit nicht bekämpft wird, liegt ein institutionelles Defizit vor, das Bremen und das Saarland schon in der Weimarer Republik zu beheben wussten, dort gibt es als Pendant zu den Wirtschaftskammern die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In Bremen und dem Saarland zahlen alle abhängig Beschäftigten 0,15 % ihres Gehalts an die Arbeitnehmerkammer bzw. Arbeitskammer, diese Pflichtbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Dafür vertritt die Körperschaft öffentlichen Rechts ihre Mitglieder und bietet ihnen zahlreiche Dienstleistungen, wie z. B. Beratung, Weiterbildung und Unterstützung von Mitgliedern, Betriebs- und Personalräten.

Während im Saarland die Mitglieder der Vertreterversammlung vom Landtag gewählt werden, werden die Mitglieder der Vollversammlung in Bremen in Listenwahl gewählt. Während in Bremen nur Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen Listen einreichen können, treten in Österreich, wo es in jedem Bundesland Arbeitnehmerkammern gibt, die gewerkschaftlichen Fraktionen an, die am Parteiensprektrum orientiert sind.

Die Arbeitskammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, so wie auch die Wirtschaftskammer, ist aber keine Gewerkschaft, berührt die Kompetenzen der Tarif- und Lohnpolitik der Gewerkschaften nicht und hat kein Streikrecht. Damit ist eine Lobbyorganisation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihnen bisher nicht zugestanden wird – wohl aber den Unternehmen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Arbeitskammer gut als erste Anlaufstelle geeignet, weil sie als öffentlich-rechtliche Institution all ihren Mitgliedern offen steht und durch eine Brückenfunktion an Sozialverbände, Bildungsinstitutionen und Sozialversicherungsträger verweisen kann, wenn sie an ihre Grenzen stößt.

• Forschungsstelle Firmenpanel Niedersachsen der Leibniz Universität Hannover (2014): Beschäftigungstrends 2013 Niedersachsen. Auswertung des IAB-Betriebspanels 2013 für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. S.96 (http://www.mw.niedersachsen.de/download/89530/Betriebspanelbericht_2013.pdf)

• Herbert Hönigsberger (2014): Strategie für die Einführung einer Arbeitskammer in Brandenburg. Konzeptions- und Kommunikationsstudie.
(http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_300.pdf)