Die Regierungskoalition und die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen sollen sich für eine Abschaffung der Abgabenprivilegierung geringfügiger Beschäftigung („Minijobs“) einsetzen.

Begründung:

Sieben Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland sind entgeltgeringfügig, also sog. Minijobs. Davon sind ca. 4,7 Millionen Beschäftigte ausschließlich Minijobber ohne Absicherung über die Systeme der Sozialen Sicherung über die Tätigkeit. Mit ca. 20 % aller Beschäftigungsverhältnisse ist darüber hinaus das Maß sozialversicherungsfreier Beschäftigung bei Weitem überschritten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Form der prekären Beschäftigung für den Arbeitgeber trotz höherer Lohnnebenkosten nur deswegen lohnt, da dieser die höheren Lohnnebenkosten durch geringere Stundenlöhne auf die Arbeitnehmer verdeckt abwälzt, was rechtlich wegen § 4 des Teilzeitbefristungsgesetzes zweifelhaft seien dürfte. Dies führt daher zu einer verdeckten Arbeitgebersubventionierung statt einer vom Gesetz her gewünschten Arbeitnehmersubventionierung. Daraus entsteht der Sozialversicherung ein Schaden in Milliardenhöhe (laut DGB für das Jahr 2007: 4 Mrd. Euro). Im Übrigen hat sich die Wirklichkeit von dem Sinn und Zweck dieser Abgabenprivilegierung entfernt. Zudem ist davon auszugehen, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in geringfügige Beschäftigungen aufgespalten wird. Denn nach einer Studie aus dem Jahr 2006 (Kaldybajewa u. a. RV aktuell 2006, 126) ist der Zuwachs von Minijobs dort am größten, wo sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückgedrängt wurde. Ein Brücken- bzw. Klebeeffekt ist nicht erkennbar. Eine etwaige Quotenregelung (10 %, 15 % oder 20 % aller Beschäftigte im Betrieb) hilft zwar gegen die Substituierung. Sie hilft aber nicht, das Schutzniveau der geringfügig Beschäftigten zu verbessern. Im Übrigen wird eine effektive Kontrollmöglichkeit bezweifelt. Die sozialrechtlichen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung sind daher zur Gänze abzuschaffen. Dafür streitet die Herstellung der Wettbewerbsgleichheit für Unternehmen, die bereits jetzt sozialadäquat nur sozialversicherungspflichtig beschäftigen sowie die Verbesserung des Schutzniveaus. Die Flexibilität bleibt erhalten. Ausdrücklich stellt sich der SPD-Unterbezirk Diepholz nicht gegen eine Beschäftigung mit geringer Stundenanzahl. Soweit hiernach eine Integration in die Systeme der Sozialen Sicherung erfolgt, ist allerdings für den Bereich der Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein Mindestbeitrag einzuführen, um sich nicht mit einem symbolischen Euro das gesamte Leistungsspektrum zu erkaufen. Eine solche Beitragsbemessungsuntergrenze sollte bei 450 Euro liegen.

Beschlossen auf der Unterbezirkskonferenz am 26. Februar 2015.